Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Globetrotter Erlebnis GmbH für den QTA Reisesommer 2025.

  1. Veranstalter/Anwendungsbereich dieser Vertragsbedingungen/Stornierung
    1.1. Der QTA Reisesommer 2025 wird veranstaltet von der Globetrotter Erlebnis GmbH,
    Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“ oder „GRG“ genannt).
    1.2. Die Anmeldung des Besuchers über unsere Internetseite stellt im Regelfall lediglich ein
    Angebot für den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst
    mit dem Erhalt der per E-Mail versandten Teilnahmebestätigung mit Angaben zur
    Bezahlungsbestätigung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, welche der Besucher innerhalb von 14 Tagen nach
    der Bezahlung erhält. Der Besucher erklärt sich bei der Anmeldung mit der Geltung dieser
    AGB ausdrücklich einverstanden.
    1.3. Der QTA Reisesommer 2025 findet in Mainz in Halle 45 statt. Diese AGB gelten für das
    gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen auf dem Gelände der
    Veranstaltung. Veränderungen des Veranstaltungsortes sind möglich und werden vom
    Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
    1.4. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich. Ersatz für nicht oder nur teilweise in
    Anspruch genommene Leistungen kann nicht geleistet werden. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9
    BGB steht dem Besucher kein Widerrufsrecht zu.
  2. Vertragsschluss
    2.1. Bei Anmeldungen, die über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen
    Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
    a) Dem Besucher wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von
    GRG erläutert. Dem Besucher bzw. dem Gruppenauftraggeber steht zur Korrektur seiner
    Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlineanmeldeformulars eine
    entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur
    Durchführung der Onlineanmeldung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
    b) Soweit der Vertragstext von GRG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der
    Besucher bzw. der Gruppenauftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum
    späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
    c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig anmelden“ bietet der
    Besucher bzw. der Gruppenauftraggeber der GRG den Abschluss des Vertrages verbindlich
    an. Dem Besucher bzw. Gruppenauftraggeber wird der Eingang seiner Anmeldung
    unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
    d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
    anmelden“ begründet keinen Anspruch des Besuchers bzw. des Gruppenauftraggebers auf das
    Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Angaben. GRG ist vielmehr frei in der
    Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
    e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Teilnahmebestätigung von GRG beim Besucher
    zu Stande.
    f) Erfolgt die Teilnahmebestätigung sofort nach Vornahme der Anmeldung des Besuchers
    bzw. des Gruppenauftraggebers durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig anmelden“
    durch entsprechende Darstellung der Teilnahmebestätigung am Bildschirm (Buchung in
    Echtzeit), so kommt der Vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Teilnahmebestätigung
    beim Besucher bzw. beim Gruppenauftraggeber am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer
    Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Anmeldung bedarf. In diesem Fall wird dem
    Besucher bzw. Gruppenauftraggeber die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der
    Teilnahmebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon
    abhängig, dass der Besucher diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
    tatsächlich nutzt. GRG wird dem Besucher zusätzlich eine Ausfertigung der
    Teilnahmebestätigung per E-Mail übermitteln.
  3. Absage und Verlegung der Veranstaltung/Programmänderungen
    3.1. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen von Besuchern ohne Angabe von
    Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besucher innerhalb von 14 Tagen nach der
    Anmeldung mitgeteilt.
    3.2. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den vollen Anmeldebetrag
    zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher
    innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung erfolgt
    unmittelbar nach Zugang der Stornierung beim Veranstalter. Weitere Ansprüche sind
    ausgeschlossen.
    3.3. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am angekündigten Programm vorzunehmen.
    Bei unwesentlichen und/oder zumutbaren Änderungen sind Ansprüche des Besuchers
    ausgeschlossen.
    3.4 Bei Verzögerungen im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus
    können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden.
    Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Aufsichtspersonal beachtet. Eine Teilnahme
    an diesen Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden.
  4. Zutritt zum Veranstaltungsgelände/Hausrecht
    4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Teilnahmebestätigung
    gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal
    vorzuzeigen ist.
    4.2. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter und seinem
    Aufsichtspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
    4.3. Bei störenden Verhaltensweisen durch einen Besucher ist der Veranstalter und/oder das
    Aufsichtspersonal berechtigt, diesen des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des
    Anmeldepreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den
    Verweis und das Hausverbot nicht, können der Veranstalter und das Aufsichtspersonal die
    Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts zu Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des
    Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
    4.4. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung
    des Anmeldepreises zu verweigern bzw. den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu
    verweisen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht
    abschließend gegeben, wenn:
  • der Besucher das Hausrecht verletzt oder oder durch
    sein Verhalten die Durchführung von Veranstaltungen
    stört,
  • der Besucher gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen)
    mit sich führt, die auf dem Veranstaltungsgelände
    verboten sind,
  • wenn der Besucher übermäßig Alkohol oder Drogen
    konsumiert hat,
  • sich der Besucher gewaltbereit zeigt,
  • eine radikale oder menschenverachtende Gesinnung
    des Besuchers offen zu Tage tritt.
    4.5. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der
    Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation
    vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen und/oder gefährlichen
    Gegenstände mit sich führt.
    4.6. Sollte bei einzelnen Bereichen oder Hallen partiell eine Überfüllung drohen, ist das
    Aufsichtspersonal dazu befugt, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und
    Besucherströme sicherheitsorientiert zu lenken. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist
    Folge zu leisten.
  1. Eingebrachte Gegenstände/Fundgegenstände
    5.1. Für eingebrachte Gegenstände des Besuchers haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder
    grober Fahrlässigkeit.
    5.2. Fundgegenstände sind an der Information abzugeben. Das Aufsichtspersonal ist
    angehalten auch unbeaufsichtigte Gegenstände sicherzustellen und zur Information zu
    verbringen. Fundgegenstände werden bis zum Ende der Veranstaltung an der Information
    verwahrt und anschießend in das Fundbüro verbracht.
  2. Notausgänge und Fluchtwege/Verhalten im Brandfall
    6.1. Notausgänge und Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten. Auf Treppen und in
    Durchgängen darf weder verweilt noch gesessen werden und diese sind zügig zu passieren.
    Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
    6.2. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefährdung der Sicherheit von Leib und
    Leben sind die Veranstaltungsräumlichkeiten schnellstmöglich und ohne Behinderung anderer
    auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.
    Den Anordnungen des Aufsichtspersonals des Veranstalters, der Feuerwehr sowie der Organe
    der öffentlichen Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten.
  3. Haftung des Veranstalters
    7.1. Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsoder
    Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und
    grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    7.2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers,
    Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln,
    Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (also von solchen
    Pflichten, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind und auf deren
    Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung im Fall der
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei
    Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch in Bezug auf
    die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  4. Vertragsübertragung
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag
    ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der
    Veranstalter den Besucher rechtzeitig vorab informieren. In einem solchen Fall steht dem
    Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein
    außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  5. Datenschutz
    9.1. GRG ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen
    Daten der Besucher zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-
    GVO. Die personenbezogenen Daten des Besuchers werden ausschließlich zur Durchführung
    und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen
    Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Besuchers nicht an Dritte
    weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht
    mehr erforderlich sind, es sei denn, dass GRG nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von
    steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer
    längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Besucher in eine darüberhinausgehende
    Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
    9.2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Besuchern gegenüber GRG hinsichtlich der
    Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
    Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht
    auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18
    DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit
    gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-
    GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
    Weitere Informationen zum Datenschutz erhält der Besucher unter www.globetrotter-
    erlebnis.de. Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an zentrale@globetrotter-
    erlebnis.de oder an die E-Mail-Adresse rolf@lauser-nhk.de oder direkt an Globetrotter
    Erlebnis GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, wenden.
  6. Gerichtsstand
    Ist der Besucher oder der Gruppenauftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des
    öffentlichen oder privaten Rechts ist ausschließlich Gerichtsstand für jedwede
    Rechtsstreitigkeiten zwischen der GRG und dem Gruppenauftraggeber der Ort des
    Hauptgeschäftssitzes von GRG.
  7. Keine Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucher-
    Schlichtungsstelle/Hinweis auf OS-Plattform
    11.1 GRG ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
    Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
    11.2 GRG weist für alle Dienst- und Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
    geschlossen wurden, auf die europäische Online-
    Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
    Globetrotter Erlebnis GmbH
    Osterbekstr. 90a
    22083 Hamburg
    Tel.: +49 (0) 40 27842-256
    Fax: +49 (0) 40 27842-77257
    E-Mail: zentrale@globetrotter-erlebnis.de
    AG Hamburg HRB 148 928
    Geschäftsführer: Christoph Rische, Lars Helmreich
    Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH
    Burgkirchener Str. 143 – 84489 Burghausen – Deutschland
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