Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Globetrotter Erlebnis GmbH für den QTA Reisesommer 2025.
- Veranstalter/Anwendungsbereich dieser Vertragsbedingungen/Stornierung
1.1. Der QTA Reisesommer 2025 wird veranstaltet von der Globetrotter Erlebnis GmbH,
Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“ oder „GRG“ genannt).
1.2. Die Anmeldung des Besuchers über unsere Internetseite stellt im Regelfall lediglich ein
Angebot für den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst
mit dem Erhalt der per E-Mail versandten Teilnahmebestätigung mit Angaben zur
Bezahlungsbestätigung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, welche der Besucher innerhalb von 14 Tagen nach
der Bezahlung erhält. Der Besucher erklärt sich bei der Anmeldung mit der Geltung dieser
AGB ausdrücklich einverstanden.
1.3. Der QTA Reisesommer 2025 findet in Mainz in Halle 45 statt. Diese AGB gelten für das
gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen auf dem Gelände der
Veranstaltung. Veränderungen des Veranstaltungsortes sind möglich und werden vom
Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
1.4. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich. Ersatz für nicht oder nur teilweise in
Anspruch genommene Leistungen kann nicht geleistet werden. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9
BGB steht dem Besucher kein Widerrufsrecht zu. - Vertragsschluss
2.1. Bei Anmeldungen, die über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Besucher wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von
GRG erläutert. Dem Besucher bzw. dem Gruppenauftraggeber steht zur Korrektur seiner
Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlineanmeldeformulars eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur
Durchführung der Onlineanmeldung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
b) Soweit der Vertragstext von GRG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der
Besucher bzw. der Gruppenauftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig anmelden“ bietet der
Besucher bzw. der Gruppenauftraggeber der GRG den Abschluss des Vertrages verbindlich
an. Dem Besucher bzw. Gruppenauftraggeber wird der Eingang seiner Anmeldung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
anmelden“ begründet keinen Anspruch des Besuchers bzw. des Gruppenauftraggebers auf das
Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Angaben. GRG ist vielmehr frei in der
Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Teilnahmebestätigung von GRG beim Besucher
zu Stande.
f) Erfolgt die Teilnahmebestätigung sofort nach Vornahme der Anmeldung des Besuchers
bzw. des Gruppenauftraggebers durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig anmelden“
durch entsprechende Darstellung der Teilnahmebestätigung am Bildschirm (Buchung in
Echtzeit), so kommt der Vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Teilnahmebestätigung
beim Besucher bzw. beim Gruppenauftraggeber am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Anmeldung bedarf. In diesem Fall wird dem
Besucher bzw. Gruppenauftraggeber die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der
Teilnahmebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Besucher diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzt. GRG wird dem Besucher zusätzlich eine Ausfertigung der
Teilnahmebestätigung per E-Mail übermitteln. - Absage und Verlegung der Veranstaltung/Programmänderungen
3.1. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen von Besuchern ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besucher innerhalb von 14 Tagen nach der
Anmeldung mitgeteilt.
3.2. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den vollen Anmeldebetrag
zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher
innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung erfolgt
unmittelbar nach Zugang der Stornierung beim Veranstalter. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
3.3. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am angekündigten Programm vorzunehmen.
Bei unwesentlichen und/oder zumutbaren Änderungen sind Ansprüche des Besuchers
ausgeschlossen.
3.4 Bei Verzögerungen im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus
können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden.
Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Aufsichtspersonal beachtet. Eine Teilnahme
an diesen Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden. - Zutritt zum Veranstaltungsgelände/Hausrecht
4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Teilnahmebestätigung
gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal
vorzuzeigen ist.
4.2. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter und seinem
Aufsichtspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
4.3. Bei störenden Verhaltensweisen durch einen Besucher ist der Veranstalter und/oder das
Aufsichtspersonal berechtigt, diesen des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des
Anmeldepreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den
Verweis und das Hausverbot nicht, können der Veranstalter und das Aufsichtspersonal die
Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts zu Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des
Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
4.4. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung
des Anmeldepreises zu verweigern bzw. den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu
verweisen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht
abschließend gegeben, wenn:
- der Besucher das Hausrecht verletzt oder oder durch
sein Verhalten die Durchführung von Veranstaltungen
stört, - der Besucher gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen)
mit sich führt, die auf dem Veranstaltungsgelände
verboten sind, - wenn der Besucher übermäßig Alkohol oder Drogen
konsumiert hat, - sich der Besucher gewaltbereit zeigt,
- eine radikale oder menschenverachtende Gesinnung
des Besuchers offen zu Tage tritt.
4.5. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der
Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation
vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen und/oder gefährlichen
Gegenstände mit sich führt.
4.6. Sollte bei einzelnen Bereichen oder Hallen partiell eine Überfüllung drohen, ist das
Aufsichtspersonal dazu befugt, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und
Besucherströme sicherheitsorientiert zu lenken. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist
Folge zu leisten.
- Eingebrachte Gegenstände/Fundgegenstände
5.1. Für eingebrachte Gegenstände des Besuchers haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
5.2. Fundgegenstände sind an der Information abzugeben. Das Aufsichtspersonal ist
angehalten auch unbeaufsichtigte Gegenstände sicherzustellen und zur Information zu
verbringen. Fundgegenstände werden bis zum Ende der Veranstaltung an der Information
verwahrt und anschießend in das Fundbüro verbracht. - Notausgänge und Fluchtwege/Verhalten im Brandfall
6.1. Notausgänge und Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten. Auf Treppen und in
Durchgängen darf weder verweilt noch gesessen werden und diese sind zügig zu passieren.
Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
6.2. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefährdung der Sicherheit von Leib und
Leben sind die Veranstaltungsräumlichkeiten schnellstmöglich und ohne Behinderung anderer
auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals des Veranstalters, der Feuerwehr sowie der Organe
der öffentlichen Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. - Haftung des Veranstalters
7.1. Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsoder
Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7.2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers,
Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln,
Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (also von solchen
Pflichten, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind und auf deren
Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung im Fall der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch in Bezug auf
die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. - Vertragsübertragung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag
ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der
Veranstalter den Besucher rechtzeitig vorab informieren. In einem solchen Fall steht dem
Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein
außerordentliches Kündigungsrecht zu. - Datenschutz
9.1. GRG ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Besucher zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-
GVO. Die personenbezogenen Daten des Besuchers werden ausschließlich zur Durchführung
und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen
Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Besuchers nicht an Dritte
weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht
mehr erforderlich sind, es sei denn, dass GRG nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von
steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer
längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Besucher in eine darüberhinausgehende
Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
9.2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Besuchern gegenüber GRG hinsichtlich der
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht
auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18
DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit
gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-
GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhält der Besucher unter www.globetrotter-
erlebnis.de. Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an zentrale@globetrotter-
erlebnis.de oder an die E-Mail-Adresse rolf@lauser-nhk.de oder direkt an Globetrotter
Erlebnis GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, wenden. - Gerichtsstand
Ist der Besucher oder der Gruppenauftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen oder privaten Rechts ist ausschließlich Gerichtsstand für jedwede
Rechtsstreitigkeiten zwischen der GRG und dem Gruppenauftraggeber der Ort des
Hauptgeschäftssitzes von GRG. - Keine Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucher-
Schlichtungsstelle/Hinweis auf OS-Plattform
11.1 GRG ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
11.2 GRG weist für alle Dienst- und Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische Online-
Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Globetrotter Erlebnis GmbH
Osterbekstr. 90a
22083 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 27842-256
Fax: +49 (0) 40 27842-77257
E-Mail: zentrale@globetrotter-erlebnis.de
AG Hamburg HRB 148 928
Geschäftsführer: Christoph Rische, Lars Helmreich
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